17-02-2010, 18:52
(17-02-2010, 17:22)Edison schrieb: Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...
Ein Anwalt ruft seinen Freund bei der Polizei an und der schaut in den Polizeirechner nach. Die Antwort hat Dein Anwalt in 3 Minuten und knoepft Dir 50 Lappen dafuer ab. Dein Anwalt braucht von die nur Deinen Namen/Vornamen und Geburtsdatum.
Es ist mir zu anstrengend die Links zu kommentieren.