ok, das mit dem Anwalt ist kein Thema - da werde ich auf jeden Fall vorher anfragen. Falls dann nichts vorliegt, wovon ich jetzt auch mal ausgehe, werde ich nach D fliegen und mich kurzfristig anmelden für den Reisepass und Personalausweis im 72h Verfahren.
Botschaft hier passt mir nicht, zumal ich dann ja auch meine Anmeldebestätigung von hier vorlegen muss und dann in D bekannt ist wo ich wohne...
Habe gerade noch bissel im Inet gestöbert und bin auf folgende Seiten gestossen:
http://de.answers.yahoo.com/question/ind...220AA83Y2v
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=68114
Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...
Botschaft hier passt mir nicht, zumal ich dann ja auch meine Anmeldebestätigung von hier vorlegen muss und dann in D bekannt ist wo ich wohne...
Habe gerade noch bissel im Inet gestöbert und bin auf folgende Seiten gestossen:
http://de.answers.yahoo.com/question/ind...220AA83Y2v
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=68114
Das würde also bedeuten, dass ein Anwalt eventuell garkeine Auskunft darüber bekommt, ob ein Haftbefehl vorliegt oder nicht - im schlimmsten Fall würde das sogar für den Anwalt eine "Straftat" sein, da er mir helfen würde mich meiner Strafe zu entziehen. Upps, das ist aber nicht gut...