17-02-2010, 14:40
Durch die Anmeldung hast du einen Wohnsitz und bist dann theoretisch für den Arm des deutschen Gesetzes erst mal erreichbar.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der gleichzeitige Besitz eines Personalausweises und eines Reisepasses von großem Vorteil ist.
Deshalb am besten zusammen beantragen.
In D besteht Ausweisplicht, also muss dir die Behörde einen Personalausweis ausstellen.
Vergleiche mal hier die Voraussetzungen:
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/index.html
Du bist Kunde des Anwalts. Ihm persönlich ist es scheißegal, was du angestellt hast, Hauptsache er kann mit dir Geld verdienen.
Klarheit beim Festlegen der Dienstleistung schafft auch Klarheit bei den Kosten. Du willst, dass er für dich abcheckt ob du rechtskräftig wegen etwas verurteilt bist und ob ein Haftbefehl vorliegt, sonst nichts.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der gleichzeitige Besitz eines Personalausweises und eines Reisepasses von großem Vorteil ist.
Deshalb am besten zusammen beantragen.
In D besteht Ausweisplicht, also muss dir die Behörde einen Personalausweis ausstellen.
Vergleiche mal hier die Voraussetzungen:
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/index.html
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/index.html
Du bist Kunde des Anwalts. Ihm persönlich ist es scheißegal, was du angestellt hast, Hauptsache er kann mit dir Geld verdienen.
Klarheit beim Festlegen der Dienstleistung schafft auch Klarheit bei den Kosten. Du willst, dass er für dich abcheckt ob du rechtskräftig wegen etwas verurteilt bist und ob ein Haftbefehl vorliegt, sonst nichts.