16-02-2010, 10:35
Aus Hausgemeinschaft entsteht nicht zwingend eine Unterhaltspflicht. In Australien haben sie das vor (dazu gibts einen Thread hier), aber in Deutschland ist das anders geregelt: Wenn Erwachsene zusammenwohnen, hat ein Jahr lang die ARGE die Beweispflicht, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Nach einem Jahr ist der Hilfeempfänger in Beweispflicht. Er kann das z.B. nachweisen mit getrennten Konten, getrennten Lebensbereichen, Vorliegen eines Mietvertrages mit dem Untermieter und Eingang von Mietzahlungen, gegenseitige Erklärungen es würde eine Haus- und keine Wirtschaftsgemeinschaft existieren.
Die ARGE wird das natürlich erst einmal nicht anerkennen, weil sie alles ablehnt was die Zahlungen rechtfertigt. WGs kennen das. Vor Gericht scheitert das, wenn der Empfänger seine Nachweise parat hat.
Familien sind ja selten geworden, kaputtgemacht und wurden als Lebensform aufs Abstellgleis geschoben. Also sucht der Staat nach irgendwas anderem, dem er das aufbürden kann, was Familien früher geleistet haben. Es wird einfach jeder herangezogen, der sich in der Nähe des Hilfebedürftigen befindet.
Die ARGE wird das natürlich erst einmal nicht anerkennen, weil sie alles ablehnt was die Zahlungen rechtfertigt. WGs kennen das. Vor Gericht scheitert das, wenn der Empfänger seine Nachweise parat hat.
Familien sind ja selten geworden, kaputtgemacht und wurden als Lebensform aufs Abstellgleis geschoben. Also sucht der Staat nach irgendwas anderem, dem er das aufbürden kann, was Familien früher geleistet haben. Es wird einfach jeder herangezogen, der sich in der Nähe des Hilfebedürftigen befindet.