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Aus dem Ausland zurückkommen
#9
(12-02-2010, 16:58)Mus Lim schrieb: Schreiben Sie denen einfach: "Urteilen Sie nach Belieben!"

Dann freuen Die sich und Sie haben Ihre Ruhe! Cool Big Grin Tongue

Nun ich habe mir überlegt, liebe Mus lim, SO EINFACH SOLLTEN WIR ES DENE NICHT MACHEN; schlieslich ruinieren die uns auch.. Versuche mal erwerbminderungssrente weiter zu verlängern und danach wieder mich davon zu schleichen, ich war sowieso enteuscht das die mir kein vollpension im knast angeboten haben, im flughafen haben die lediglich meine koffer überprüft, und mein ausweis. Habe auch mein Anwalt angerufen und gefragt was mit der sache jetzt los sei, Sekretärin meinte gegen mich sein irgend welche beschlüße getroffen worden, habe leider vergessen zu fragen, hoffendlich gute beschlüße, grinsBig Grin
Nun wenn alle stricke reisen werde ich dann ohne erwerbsrente wieder gehen.
Vielleicht bekomme ich bei der ausreise vollpension wer weis wer weis?Smile
(12-02-2010, 20:11)p schrieb:
(12-02-2010, 15:58)flieger schrieb: nun ich hatte mein Anwalt den Mandet gekündigt, ich hatte dem FG mitgeteil das ich nach ausland verzogen bin, hatte gehofft das die keine Termine machen, dem war aber nicht so.

Dreckige Tricksereien mit der Zustelladresse sind absolut normal in unserem "Rechts"wesen, frag mal Exilierter. Allerdings hättest du mit dem Anwalt nochmal über die Risiken sprechen sollen, bevor du ihn entpflichtet hast. Die Sache ist jetzt vermutlich durch. Die Frist für Revision wird wohl auch vorbei sein? Wenn du an dem Urteil etwas ändern willst, musst du erneut klagen.

Ich hatte mein anwalt gefragt gehabt,, seine antwort war sie bleiben ihre ex schuldig mit unterhaltzahlungen,,
Nun damagst du recht haben, die frist für revision und einspruch ist vergangen, ob ich es noch mal zum rollen bringe?? habe aber eine DA Dienstaufsichtsbeschwerde dem Landgericht geschrieben, da kein einnahmen vorhanden sind und ich den beschluß vom FG nicht akzeptiere, antwort,, mit ihre beschwerde wenden sie sich gegen die vom amt getroffenen gerichtlichen entscheidung sowie die vom zuständigen richter vorgenommene beweiswürdigung. Nachdem Vorschriften des grundgesetzes und des deutschen richtergesetzes entscheiden richter in sachlicher und persönlicher unabhängigkeit, darauf fragte ich nach,, welche sachliche und persönliche richterliche entscheidung, NACH DER FINANZIELEN? keinesfalls kann eine gerichtliche entscheidung im wege der diensaufsichts inhaltlich überprüft oder gar abgeändert werden;;DANKE;
Bis heute habe ich kein antwort erhalten, ich denke es wird auch so bleiben. Ich werde weiter hin mich an dem BGB halten BGB § 1381 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit.
(1) Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre.
(2) Nach §160 Abs. 4 ZPO kann man einen Richter zwingen, die Nichtberücksichtigung einer Tatsache ins Protokoll aufnehmen zu lassen. Damit können Beweise für Verfahrensfehler nachgewiesen werden.
Da ich und andere personen sie immer wieder aufgefordert habe sich eine geeignete stelle zu suchen inder ehe.

Lg flieger


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Aus dem Ausland zurückkommen - von flieger - 12-02-2010, 02:59
RE: Aus dem Ausland zurückkommen - von p__ - 12-02-2010, 09:15
RE: Aus dem Ausland zurückkommen - von flieger - 12-02-2010, 15:58
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RE: Aus dem Ausland zurückkommen - von Gast1 - 12-02-2010, 16:58
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Zustelladresse - von Gast1 - 13-02-2010, 21:06
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RE: Aus dem Ausland zurückkommen - von flieger - 13-02-2010, 15:21

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