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BGH XII ZR 189/06 - Der Schwiegereltern-Coup
#4
Guten Tag Herr borni,

Du würfelst hier einiges durcheinander:

Der treudoofe Ex bekommt nur dann Knete, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
Nur wer als Ex-Schwiegersohn dem Ex-Schwiegerpapa das Haus gerichtet
Zitat:und dadurch den Wert des Hauses erheblich gesteigert hat, kann von diesen den Wert seiner Leistungen als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangen, wenn kurz darauf die Ehe scheitert, die Ehewohnung verlassen wird und die früheren Schwiegereltern die Wertsteigerung durch Verkauf des Hauses realisiert haben.
.

1. Wertsteigerung muß stattgefunden haben
2. Gewinn muß realisiert worden sein
3. Die Scheidung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang

In der neuesten Hahne-Création wird das Schenkungsrecht atomisiert, mit fiktivem Geld gerechnet (Nutzungsabzug) und der Klagewut über alle Zeitzonen hinweg Tür und Tor geöffnet.
Von jetzt an kann von jedem gegen alles geklagt werden. Alle Vermögenswerte, die jemals während einer Ehe zusammengekommen sind, sind ab diesem Urteil justuziabel.

Gruss,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: BGH XII ZR 189/06 - Der Schwiegereltern-Coup - von Master Chief - 09-02-2010, 10:07

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