09-02-2010, 09:27
Hahne im 12. Senat gibt wieder mal bisherige Rechtsauffassung auf und gestaltet das sogenannte Recht um.
In erster Linie handelt es sich hier um eines der vielen, fast wöchentlich produzierten Einkommenswachstumsbeschleunigungsgesetze für die deutsche Anwaltschaft. Geschenke erhöhen nun die Streitwerte, im vorliegenden Fall fette 29000 EUR Streitwert. Und das ist noch nicht alles! Der ominöse Abschlag, den das Oberlandesgericht nur auswürfeln darf weil das Ehepaar das Geschenk durch Abwohnen der Eigentumswohnung verbraucht hat will ja auch von weiteren Gerichten und durch Anwälte festgelegt werden. Da lässt sich trefflich streiten: Was, wenn das Geschenk nun nicht weniger, sondern mehr geworden ist, weil die Preise für die Wohnungen z.B. deutlich gestiegen sind? Dann bekommen Geschenke Investment-Charakter. Und dann versuchen wir am besten noch, die Arbeitsleistung des Beschenkten gegenzurechnen, die Anträge werden nur so prasseln.
Schenken ist schenken. Hahne schafft es immer, klares Rechtsempfinden mit Bockshörnern, Pferdefüssen und Schwefelgestank zu versehen.
In erster Linie handelt es sich hier um eines der vielen, fast wöchentlich produzierten Einkommenswachstumsbeschleunigungsgesetze für die deutsche Anwaltschaft. Geschenke erhöhen nun die Streitwerte, im vorliegenden Fall fette 29000 EUR Streitwert. Und das ist noch nicht alles! Der ominöse Abschlag, den das Oberlandesgericht nur auswürfeln darf weil das Ehepaar das Geschenk durch Abwohnen der Eigentumswohnung verbraucht hat will ja auch von weiteren Gerichten und durch Anwälte festgelegt werden. Da lässt sich trefflich streiten: Was, wenn das Geschenk nun nicht weniger, sondern mehr geworden ist, weil die Preise für die Wohnungen z.B. deutlich gestiegen sind? Dann bekommen Geschenke Investment-Charakter. Und dann versuchen wir am besten noch, die Arbeitsleistung des Beschenkten gegenzurechnen, die Anträge werden nur so prasseln.
Schenken ist schenken. Hahne schafft es immer, klares Rechtsempfinden mit Bockshörnern, Pferdefüssen und Schwefelgestank zu versehen.