05-02-2010, 09:26
@Exilierter,
auch die JÄ haben sich nach den Spielregeln der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der für sie zuständigen OLGe zu richten.
JÄ treten im Streitfall als Antragsteller einer Partei auf, keinesfalls sind sie selbst RechtsprecherInnen.
Die 770€ SB gelten für Leute, die als nicht erwerbstätig angenommen werden.
Dass ein JA zu dieser Annahme gelangt, wenn ein Verpflichteter Elternteil keine Einkommensnachweise einreicht oder real nichts an Einkünften erzielt, verwundert nicht.
Im Zuständigkeitsbereich des OLG Celle gelten noch immer die Leitlinien aus 2008.
Bei voraussichtlich temporärer Arbeitslosigkeit wird hier ein SB von 900€ angesetzt.
Ansonsten ist es schon lustig anzusehen wie sich manche Männer heute freuen, wenn sie denn geringere Einkünfte erzielen als Frauen.
auch die JÄ haben sich nach den Spielregeln der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der für sie zuständigen OLGe zu richten.
JÄ treten im Streitfall als Antragsteller einer Partei auf, keinesfalls sind sie selbst RechtsprecherInnen.
Die 770€ SB gelten für Leute, die als nicht erwerbstätig angenommen werden.
Dass ein JA zu dieser Annahme gelangt, wenn ein Verpflichteter Elternteil keine Einkommensnachweise einreicht oder real nichts an Einkünften erzielt, verwundert nicht.
Im Zuständigkeitsbereich des OLG Celle gelten noch immer die Leitlinien aus 2008.
Bei voraussichtlich temporärer Arbeitslosigkeit wird hier ein SB von 900€ angesetzt.
Ansonsten ist es schon lustig anzusehen wie sich manche Männer heute freuen, wenn sie denn geringere Einkünfte erzielen als Frauen.