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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
(27-01-2010, 17:46)Stups schrieb: Mich treibt auch die Frage, wie auf den Gesetzgeber Einfluß genommen werden kann und wie Änderungen beschleunigt werden könnten.

Meiner Ansicht nach funktioniert das am Besten, wenn man eine möglichst breit angelegte Aktion mit Anträgen zur gemeinsamen Sorge macht, die nicht auf juristischen, sondern auf einen PR-Erfolg hin geschneidert ist. Plakativ Antragsstapel abgeben, versuchen bei den Medien Aufmerksamkeit zu erzeugen, eine begleitende www-Seite mit Pressematerialien statt langatmiger Darstellung juristischer Möglichkeiten oder Nicht-Möglichkeiten.

Hindernisse:
  • Die traditionell äusserst schlechte Mobilisierungsfähigkeit von Vätern, ausserdem brechen sofort mehrere Vernichtungskriege von Grüppchen gegeneinander aus wenn solche Aktionen gestartet werden. Carrieres Kreuz-Aktion wird z.B. heute noch von vielen verhöhnt. Vielleicht lässt sich auch eine Aktion in verschiedene Wege aufteilen, um damit mehr Leute unter einen Hut zu bekommen. Zum Beispiel verschiedene Antrags-Mustertexte anbieten, von brav bis sehr druckvoll.
  • Wer trägt der Aufwand, das sauber und professionell wirkend hinzubekommen? Den bleibenden Maßstab für so eine Aktion setzt immer noch das "ich habe abgetrieben", das vom Slogan über die Ausführung bis zur Wirkung unerreicht an der Spitze steht. Welches Niveau brauchen wir, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu triggern?
  • Der innere Schweinehund. "Bringt doch eh nichts" (im Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht sogar richtig), "ich hab grad ein besseres Verhältnis zur Ex, das will ich nicht gefährden", "keine Zeit", ....
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