16-01-2010, 23:57
Im Mangelfall musst du dein gesamtes Vermögen einsetzen, um Unterhalt zu bezahlen. In §1603 BGB ist es mit "alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden" gesagt.
Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt
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Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 16-01-2010, 19:35
RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 16-01-2010, 20:37
RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von blue - 16-01-2010, 21:22
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RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 17-01-2010, 00:05
RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von Petrus - 17-01-2010, 01:10
RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von Exilierter - 17-01-2010, 13:58
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