16-01-2010, 23:57 
		
	
	
		Im Mangelfall musst du dein gesamtes Vermögen einsetzen, um Unterhalt zu bezahlen. In §1603 BGB ist es mit "alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden" gesagt.
	
	
	
	
	
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					Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt
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| Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 16-01-2010, 19:35 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 16-01-2010, 20:37 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von blue - 16-01-2010, 21:22 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 16-01-2010, 23:15 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von Toter Hund - 16-01-2010, 21:00 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von p__ - 16-01-2010, 23:57 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von rechtelos - 17-01-2010, 00:05 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von Petrus - 17-01-2010, 01:10 RE: Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt - von Exilierter - 17-01-2010, 13:58 |