05-12-2008, 08:16
Das ist ein Teil der Wahrheit. Dazu kommt der Umgang der Ämter mit den Berechtigten. Die Prüfung der Ansprüche ist oberflächlich und es wird anscheinend sehr gern gezahlt. Meine Ex hat n e b e n Unterhaltsleistungen für das Kind auch Unterhaltsvorschuß bezogen und zwar 2 1/2 Jahre lang. Nach dem ersten Monat habe ich die Unterhaltsvorschußkasse informiert. Trotzdem wurde nach den 2 1/2 Jahren geprüft, ob das Geld noch mal von mir eingeholt werden kann. Eine Anzeige wegen Sozialbetruges gab es nicht. Auch solche Beträge sind dann in den Quoten enthalten.