06-01-2010, 01:07
(06-01-2010, 00:04)zahltgernviel schrieb: Er ist dem Niveau der deutschen Un(terhalts)rechtspraxis angepasst.
So schlimm war er nun auch wieder nicht, aber Dein Einleitungssatz, speziell die Gründe für Deinen (noch) Aufenthalt in Deutschland, kommt vom Niveau der deutschen Unterhaltspraxis schon verdammt nahe

Dass Du der "fruchtbarste Stecher" warst, so quasi als stilvolle Pointe am Schluss, rundet das Gesamtbild noch etwas ab

Aber sonst....