30-12-2009, 15:34
(30-12-2009, 15:18)Gekko schrieb: Kinder mit 90% + Hilflos werden ab 18 automatisch als voll erwerbsunfähig eingestuft.
Manche arbeiten trotzdem. Ich kenne einen halbblinden gelähmten Informatiker, der seinen Lebensunterhalt selbst verdient.
Egal ob der Anspruch fortbesteht: Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, weswegen eine komplette Neuberechnung des Unterhalts ansteht. Das musst du und niemand anders anleiern, denn der Titel gilt weiter und solange er gilt, hast du zu zahlen.