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Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN.
#46
als erstes musst du dich von der deutschen gesetzgebung in deinem fall verabschieden,denn dein sohn lebt in italien,und so wird nach italienischem recht entschieden.
wenn du laut dt garnichts zahlen müsstes,dann zählt das erstmal nicht,denn dein sohn lebt ja in italien.dort entscheiden die richter unter der berücksichtigung deiner finanziellen möglichkeiten,und nach italienischem recht.dort legen die richter den betrag so fest,dass du von dem rest,der dir dann bleibt,leben kannst.
und da das italienische recht nicht so erbahmungslos ist wie das deutsche,würde ich mir unter diesen bedingungen nicht viel kopfzerbrechen machen.du sagst einfach vor gericht,dass du gewillt bist unterhalt zu zahlen,solange du von dem rest,der dir bleibt noch leben kannst.
wichtig ist,dass du vor gericht klar machst,dass es dir um den umgang geht und du diesen auch wahrnehmen willst,und dass dieser durch den vater nicht behindert werden soll.

natürlich gab es noch nie ein urteil,dass besagt,dass ohne umgang auch kein geld bezahlt werden soll.man darf auch die zahlungen nicht verweigern,wenn es kein umgang gibt.
aber immerhin lebst du in dland,und musst dich nicht an ausländische urteile halten,denn diese haben nur in ihrem land gültigkeit.wenn du den unterhalt bezahlst,der vom gericht festgelegt wird,und der kv dann trotzdem den umgang behindert,würde ich die zahlungen einstellen und ihn seinerseits vor einem italienischen gericht verklagen.

ob das alles aber sinn macht ,wage ich stark zu bezweifeln.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero


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RE: Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN. - von nohope - 27-12-2009, 16:13

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