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Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN.
#45
Ich wünsche mir einen geregelten Umgang mit meinem Sohn. Angemessene Besuche während der Schulferien, Feiertage und einige fest geregelte Termine außerhalb dieser Zeiten.

Seit Februar diesen Jahres bin ich wieder berufstätig. Allerdings nicht Vollzeit.

Ich bin generell nicht gegen eine Zahlung. Es ist ja schließlich mein Sohn. Für das Verhalten des Vaters kann er ja nichts. Momentan zahle ich einen geringen Betrag freiwillig. Nach der DT müsste ich eigentlich gar nichts zahlen.

Kein Umgang, Kein Geld? Wie oft wurde das schon von einem Gericht akzeptiert? Darf man denn die Zahlung verweigern, weil der Umgang blockiert wird?


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RE: Jugendgericht Florenz ordnet die Ladung der Parteien AN. - von florenz - 27-12-2009, 15:52

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