14-12-2009, 19:07
Ach, die Entscheidung wird keine grosse Wirkung erzielen. Befristung ist ohnehin aussichtslos, für die Unterhaltshöhe ist ohnehin der Halbteilungsgrundsatz die obere und wirkliche Grenze, der Rest wird im richterlichen Gegröle des Zauberworts "Einzelfall" entwertet.