12-12-2009, 10:14
Dem Rutz werd ich noch was schreiben. Einstweilen hat Rixe selber was veröffentlicht:
http://anonym.to/?http://www.baltesundri...&Itemid=67
"Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.
Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. Ansonsten wird Deutschland weiterhin das Schlusslicht der europäischen Rechtsentwicklung bilden."
http://anonym.to/?http://www.baltesundri...&Itemid=67
"Das Urteil wird nach drei Monaten rechtskräftig, wenn keine der Parteien die Große Kammer des Gerichtshofs anruft. Dann ist Deutschland verpflichtet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die vom Gerichtshof beanstandete Diskriminierung beendet. Aus der Befolgungspflicht des Art. 46 EMRK ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der verurteilte Staat auch weitere Verletzungen der Konvention in Parallelfällen verhindern muss.
Angesichts des auch vom BVerfG anerkannten Rechts aller Kinder auf Pflege und Erziehung durch ihre Eltern sollte sich der Gesetzgeber aber nicht auf die im politischen Raum bisher diskutierte Minnimalregelung der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung der Mutter beschränken, sondern sich am herrschenden Standard in Europa orientieren, nach dem die gemeinsame Sorge für außerehelich geborene Kinder automatisch ab Feststehen der Vaterschaft eintritt. Ansonsten wird Deutschland weiterhin das Schlusslicht der europäischen Rechtsentwicklung bilden."