(15-11-2009, 21:42)lordsofmidnight schrieb: Richterin Sprunk betont: "Es bringt alles nichts, wenn es kein Fünkchen Miteinander mehr gibt."
...in diesem Fall braucht Mama also nur auf stur zu stellen, und wird dafür, wie bisher, mit alleiniger Sorge und Unterhaltszahlungen belohnt....
Das ist hier die Frage, wie weit jedes Gericht im Ernstfall gehen mag, denn der ehrenwerte Richter Rudolf pflegte dann, nach eigener Aussage, gegenüber dem verweigernden Elternteil die Befähigung zur Ausübung der elterlichen Sorge infrage zu stellen. Zu einer SR-Übertragung ist es laut seinem Werk nicht einmal gekommen, jedoch gab es Fälle die sich über max. 18 Monate hinzogen.
Immerhin rückläufige Zahlen sind aber ein gutes Zeichen und dass diese kleine - über das FamFG hinausgehende - Revolution von unten nach oben geht, wie ich finde: Positiv, Bemerkenswert!