19-11-2008, 23:13
Die meisten Fehler sind jetzt draussen, glaub ich. Wer will, kann den Text nun anderweitig weiterverwenden. Urheberlink ist mir egal, es geht mir immer um Sache und Fakten, wer es ausspricht ist unwichtig.
Fachpresse zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts, §1615l BGB
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