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OLG Celle 17 UF 210/08 Betreuungsunterhalt +
#5
Das Prinzip der Reform 1977 war: Beide ehemalige Ehegatten sind nach der Scheidung für sich selbst verantwortlich. Mit ein paar Ausnahmen. Was die Gerichte aus den paar Ausnahmen gemacht haben (mit Zustimmung der Gesetzgeberin!), ist bekannt. Das Spiel ist doch seit Anbeginn immer dasselbe: Die Gesetzgeberin definiert keine anwendbaren Gesetze, sondern eine Rechts-Wolke (Behauptung: Der Einzelfall zähle) und spielt den Gerichten auf diese Weise den Ball zu. Die Gerichte nutzen das, um ein systemimmanenten Unterhaltsmaximierungsprinzip zu fahren. Was ganz im Sinne der Gesetzgeberin ist, spart es doch ein paar Euro Sozialleistungen und unangenehme Arbeitsaufforderungen an faule Exen.

Celle setzt das einfach nahtlos fort. Andere OLGs auch, andere nicht. Es wird sich wieder im Sinne des Unterhaltsmaximierungsprinzips normieren. Ganz simpel und nicht überraschend.
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RE: OLG Celle 17 UF 210/08 Betreuungsunterhalt + - von p__ - 19-10-2009, 09:32

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