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OLG Celle 17 UF 210/08 Betreuungsunterhalt +
#3
(19-10-2009, 07:21)Master Chief schrieb: Nach KU EUR 2.422,- zur Verfügung zu haben ist nach Einschätzung des OLG Celle also überdurchschnittlich, obwohl destatis EUR 3.500,- als mittleres Einkommen für Erwerbstätige definiert.
Hier muss ich Dich leider korrigieren. Die 3.500 sind das durchschnittliche Bruttoeinkommen.

Meiner Meinung nach hat der Kläger zu früh nach seinem letzten Abänderungsversuch erneut eine Abänderungsklage eingereicht. Das hat das OLG wohl ziemlich vergräzt. Ausserdem verdient er in der Tat zu viel, als dass sich der Staat diese Geldquelle entgehen läßt. Wo was zu holen ist, da wird auf jeden Fall abgegriffen.
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RE: OLG Celle 17 UF 210/08 Betreuungsunterhalt + - von blue - 19-10-2009, 08:06

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