16-10-2009, 06:57
(15-10-2009, 21:34)Al Bundy schrieb: Mit rechtsstaatlichen Mitteln kann man da nichts machen.
Al Bundy
das sehe ich anders. nach §1603 BGB, mein lieblingsparagraph, musst du nichts zahlen, wenn du nichts hast. man ist zwar dauerpleite, aber es ist nur eine frage der gewöhnung. du musst eben immer jemanden bei dir haben, der geld in der geldbörse hat, auch daran gewöhnt man sich. "don't scare!" einen anwalt braucht man auch nicht - wozu auch? an der pleite kann der auch nichts ändern und durch den trennungsfaq kenne ich die paragraphen eh besser als der anwalt.