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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#8
bin der meinung, dass schon von den gerichten angestrebt werden sollte eine 50:50 umgangsregelung zustande zu bringen.
da müssten dann eben beide elternteile zurückstecken.
die frau, die bis dahin meist zuhause war muss sich aufraffen wieder arbeiten zu gehen und der mann müsste sich eventuell einen anderen job suchen, damit die arbeitszeiten aufeinander abgestimmt werden könnten.
aber so könnte jeder das kind sehen und der lästige unterhalt würde wegfallen.
und in speziellen fällen wie bei unserem (3 kinder, 3 mütter) alle kinder zum vater, damit die (halb)geschwister nicht getrennt werden und damit 2 der 3 frauen auch arbeiten gehen können. oder die 3 frauen gehen arbeiten und der vater bleibt mit den kindern zuhause.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von stafford - 01-10-2009, 18:33

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