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Rückfrage zur Situation
#2
1.+2.: Ja.
3. Das ist möglich, man weiss nie, wie Richter bei drei Kindern, das jüngste 4, entscheiden. Vielleicht spielt die Frage aber gar keine Rolle wegen 4.
4. Ja. Eindeutig.
5. Wenn er klarmachen und wirklich begründen (!) kann, dass manche Zahlungen einmalig waren, kann der Richter auch eine niedrigere oder aktuellere Einkommenssituation nehmen wie die letzten 12 Monate.

Betreuungsunterhalt richtet sich nach dem vorigen Einkommen der Dame, wird aber nach oben begrenzt durch den Halbteilungsgrundsatz. Das Einkommen kann auch das Geld sein, das sie nach dem Halbteilungsgrundsatz in der Ehe hatte. Auch hier wieder: Richter können davon beliebig abweichen.

Versorgungs- und Zugewinnausgleich werden durch eine Schuldkomponente nicht ausser Kraft gesetzt.

Wenn die Ehe weitergeht, kommts drauf an wer rechtlicher Vater des Kindes wird. Ist es der leibliche, hat der Kindesunterhalt zu zahlen.

Was ist denn das für ein Bekannter, ist der noch normal? Lässt sich mit einer verheirateten dreifachen Mutter ein und verhütet nicht mal?
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Rückfrage zur Situation - von malko - 21-09-2009, 23:18
RE: Rückfrage zur Situation - von p__ - 22-09-2009, 09:29
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