(26-07-2026, 06:49)Alimen T schrieb: Auch dann hätte die Mutter nicht mehr Geld .
Die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt wird vom
Jobcenter/Bürgergeldamt/Sozialamt oder wie auch immer die jetzt heißen,
aufgefressen.
Meinte ich ja, hätte "theoretisch" mehr Geld schreiben sollen...
Ich versuche erst mal die UVK wieder los zu werden, so das es wieder übers JC läuft. Rückstand wurde längst beglichen. Klappt das nicht müsste ich meine Leistungsfähigkeit betiteln lassen und würde das bis zum 12 Geburtstag (is ja nicht mehr lang) zu befristen versuchen. Hier währe die UVK erstmal ohnehin raus, da bei der KM die Voraussetzungen für UV über 12 aktuell nicht gegeben sind.
Bekomm ich die UVK wieder raus, würde ich zumindest die Höhe des UV freiwillig auf regelmäßig zwei Jahre befristet titulieren um Nachweis/Anspruch auf Aufstockung beim JC zu erhalten.

