26-07-2026, 08:14
Das Schreiben an die Ex ist mittlerweile schon fast über 3 Wochen her, Antworten sind auf die Frage nach einer Adresse und festen Telefonterminen sind natürlich weiterhin unbeantwortet.
All das kommt sowieso ins Hauptverfahren und soll sich der Richter damit auseinandersetzen.
Meine Fragen lauten:
Der ganze entfallene Umgang - kann dieser nachgeholt werden, auch durch Zwang auf die Mutter?
Von der KM kam natürlich dazu nichts.
Für die Zukunft:
Bei mir ist ja ein Ordnungsgeld schriftlich fixiert im Beschluss.
Was mich stört ist: "Ordnungsgelder bis zu 25.000€".
Wir alle wissen was das heißt: Wahrscheinlich startet es mit 150€ und steigert sich auf gigantische 500€, wenn überhaupt.
Kann hier (prinzipiell/theoretisch) gleich ein hohes Mindestlevel schriftlich fixiert werden, z.B. 3.000€?
All das kommt sowieso ins Hauptverfahren und soll sich der Richter damit auseinandersetzen.
Meine Fragen lauten:
Der ganze entfallene Umgang - kann dieser nachgeholt werden, auch durch Zwang auf die Mutter?
Von der KM kam natürlich dazu nichts.
Für die Zukunft:
Bei mir ist ja ein Ordnungsgeld schriftlich fixiert im Beschluss.
Was mich stört ist: "Ordnungsgelder bis zu 25.000€".
Wir alle wissen was das heißt: Wahrscheinlich startet es mit 150€ und steigert sich auf gigantische 500€, wenn überhaupt.
Kann hier (prinzipiell/theoretisch) gleich ein hohes Mindestlevel schriftlich fixiert werden, z.B. 3.000€?

