26-07-2026, 06:49
Auch dann hätte die Mutter nicht mehr Geld .
Die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt wird vom
Jobcenter/Bürgergeldamt/Sozialamt oder wie auch immer die jetzt heißen,
aufgefressen.
Angenommen 2 Sozialhilfeempfängerinnen gehen in die Disco.
Eine lässt sich vom Obdachlosen schwängern und die andere vom
Arzt.
Wenn man Betreuungsunterhalt sich mal wegdenkt und der Arzt die 7. oder 8.
Stufe der Unterhaltstabelle bezahlt, dann wird alles über Unterhaltsvorschuss als
Einkommen der Mutter betrachtet und das Sozialamt zahlt dann insgesamt weniger.
Der Obdachlose kann nicht zahlen, also bekommt die andere Mutter Unterhaltsvorschuss
und beide Sozialhilfeempfängerinnen haben das gleiche Geld unterm Strich, wenn sie
im gleichen Mehrfamilienhaus leben mit der identischen Wohnungsgrösse und Zimmeranzahl.
Die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt wird vom
Jobcenter/Bürgergeldamt/Sozialamt oder wie auch immer die jetzt heißen,
aufgefressen.
Angenommen 2 Sozialhilfeempfängerinnen gehen in die Disco.
Eine lässt sich vom Obdachlosen schwängern und die andere vom
Arzt.
Wenn man Betreuungsunterhalt sich mal wegdenkt und der Arzt die 7. oder 8.
Stufe der Unterhaltstabelle bezahlt, dann wird alles über Unterhaltsvorschuss als
Einkommen der Mutter betrachtet und das Sozialamt zahlt dann insgesamt weniger.
Der Obdachlose kann nicht zahlen, also bekommt die andere Mutter Unterhaltsvorschuss
und beide Sozialhilfeempfängerinnen haben das gleiche Geld unterm Strich, wenn sie
im gleichen Mehrfamilienhaus leben mit der identischen Wohnungsgrösse und Zimmeranzahl.

