25-07-2026, 10:49
(25-07-2026, 09:18)Ruffys schrieb: Mehr Geld hätte die Mutter ja nicht, außer das Jugendamt würde tatsächlich den Mindesunterhalt fordern.
Das können sie wie gesagt nur, wenn die Mutter eine Beistandschaft eingegangen ist. Die Unterhaltsvorschusskasse kann nur den Unterhaltsvorschuss fordern. Der ist niedriger, weil sich der Staat den Vollabzug des Kindergeldes genehmigt.
