24-07-2026, 16:31
Nein, Unterhaltspflicht gilt bis Abschluss der ersten Berufsausbildung. Für einen Bummelstudenten zahlt man noch bis er 25 Jahre oder noch älter ist.
Aber klar, wenn du als Elternteil mittellos bist kann man dank Wegfall der gesteigerten Erwerbsobliegenheit auch einfach fertig sein mit Unterhalt zahlen.
Aber klar, wenn du als Elternteil mittellos bist kann man dank Wegfall der gesteigerten Erwerbsobliegenheit auch einfach fertig sein mit Unterhalt zahlen.

