23-07-2026, 10:41
Das Jugendamt, in deinem Fall die Unterhaltsvorschusskasse ist zuständig für die übergegangenen Ansprüche. Vereinfacht gesagt, die Unterhaltsvorschusskasse hat das Recht, zu versuchen das Geld das sie an die Mutter auszahlen bei dir wieder zu holen. Nicht mehr Geld und nicht weniger Geld. Eigentlich sinds ja Ansprüche der Mutter. Die Unterhaltsvorschusskasse sagt zur Mutter: Du kriegst Unterhaltsvorschuss von uns, aber dafür musst du uns deine Ansprüche an den Vater geben, so dass wir mal probieren können, aus dem Kerl was rauszuholen.
Eine Beistandschaft würde versuchen, mehr rauszuholen, nicht nur den Betrag des Unterhaltsvorschuss. Beistandschaft = Kostenloser Daueranwalt der Mutter. Bereits der Mindestunterhalt ist höher wie der Unterhaltsvorschuss.
Das Tschobbtsenter berücksichtigt das. Die reiben sich die Hände uns sagen zu Mutti, die gerade von der Unterhaltsvorschusskasse kommt: Siehtste, jetzt haste mehr Geld! Dann zahlen wir dafür weniger, weil du ja nun Geld aus einer anderen Kasse hast.
Ansprüche können natürlich nicht mehrfach übergehen. Mutti kann nicht Ansprüche an die Unterhaltsvorschusskasse abgeben und gleichzeitig dieselben Ansprüche an das Tschopptsenter geben. Das ist ne Münze, kann man nicht verdoppeln. Wer sie hat, kann über ihren Wert verfügen.
Eine Beistandschaft würde versuchen, mehr rauszuholen, nicht nur den Betrag des Unterhaltsvorschuss. Beistandschaft = Kostenloser Daueranwalt der Mutter. Bereits der Mindestunterhalt ist höher wie der Unterhaltsvorschuss.
Das Tschobbtsenter berücksichtigt das. Die reiben sich die Hände uns sagen zu Mutti, die gerade von der Unterhaltsvorschusskasse kommt: Siehtste, jetzt haste mehr Geld! Dann zahlen wir dafür weniger, weil du ja nun Geld aus einer anderen Kasse hast.
Ansprüche können natürlich nicht mehrfach übergehen. Mutti kann nicht Ansprüche an die Unterhaltsvorschusskasse abgeben und gleichzeitig dieselben Ansprüche an das Tschopptsenter geben. Das ist ne Münze, kann man nicht verdoppeln. Wer sie hat, kann über ihren Wert verfügen.
