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Unterhalt JC UVG
#3
(22-07-2026, 20:58)p__ schrieb:
(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Die KM hat nur Leistungen beantragt, besteht hier schon eine Beistandschaft?

Nein. Es wird dann nicht die Beistandschaft sein, die dich mit dir beschäftigt, sondern die Unterhaltsvorschusskasse.


(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Wenn ich von meiner Seite aus nachzahle und künftig wieder in Höhe des UV bezahlen währe das JA dann wieder raus und es würde wieder über das JC laufen, um einem Titel zu entgehen?

Ja, wenn weiterhin keine Beistandschaft besteht. 

Wie siehts denn mit Aufstocken aus bei dir? Das würde das Jugendamt befriedigen und dir mehr Geld bringen.

Nur zum Verständnis, also im UV Scheiben steht erstmal hauptsächlich nur das UV beantragt wurde. Ist das Jugendamt jetzt trotzdem dauerhaft zuständig und nicht mehr das Jobcenter auch wenn ich wieder auf 299€ erhöhen würde? Deine beiden Antworten wiedesprechen sich für mich etwas.

Aufstocken ist meiner Einschätzung nach nicht praxistauglich. Dadurch hätte ich wieder zu viel Geld, was wiederum zur Folge hätte vergangene laufende und künftige PkH zurück zahlen zu müssen. Die Leistungsfähigkeit konnte nur durch hohe Fahrtkosten niedrig gehalten werden...

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Für das JA hätte ich folgendes schreiben aufgesetzt wenn es so passt;
Zitat:bezugnehmend auf Ihr Schreiben muss mitgeteilt werden das hier ein Irrtum vor liegt.

Das Jobcenter wurde mehrfach angemahnt eine aufgeschlüsselte verständliche Berechnung vorzulegen, da das Jobcenter dieser Aufforderung nicht nachkam konnte keine Unterhaltsberechnung erfolgen. Frau ... war im Kenntnis darüber das die Berechnung vom Jobcenter noch fehlte. Ein Antrag auf Unterhaltsvorschussleistung geschah somit mutwillig.

Sollten durch dass Fehlverhalten des Jobcenters Unterhaltsrückstände aufgetreten sein, wurden diese zwischenzeitlich beglichen.

Geleistete Unterhaltsvorschussleistungen an Frau ... wären bei dieser zurück zu fordern. Auch wäre zu prüfen ob Frau ... Unterhalsvorschuss berechtigt wäre, da sich diese in einer Partnerschaft befindet.

Sollten Fristen einzuhalten sein wird vorsorglich Fristverlängerung beantragt. Bitte teilen Sie mir neue Fristen gegebenenfalls schriftlich mit.

Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung dass die Angelegenheit damit erledigt ist.
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Unterhalt JC UVG - von Ruffys - 22-07-2026, 20:28
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