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Unterhalt JC UVG
#2
(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Die KM hat nur Leistungen beantragt, besteht hier schon eine Beistandschaft?

Nein. Es wird dann nicht die Beistandschaft sein, die dich mit dir beschäftigt, sondern die Unterhaltsvorschusskasse.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Muss der Fragebogen vom JA ausgefüllt werden oder kann er wie diese vom JC ignoriert werden?

Du MUSST der anfragenden Unterhaltsvorschusskasse Auskunft geben, aber du musst das nicht in Form dieses Jugendamtsfragebogens tun. Du kannst auch in Fliesstext antworten.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Wenn ich von meiner Seite aus nachzahle und künftig wieder in Höhe des UV bezahlen währe das JA dann wieder raus und es würde wieder über das JC laufen, um einem Titel zu entgehen?

Ja, wenn weiterhin keine Beistandschaft besteht.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Vorschuss wird ja bis 18 Jahren gezahlt, ab 12 müsste die KM aber selbst 600 € Brutto verdienen oder das Kind durch Unterhaltsvorschuss komplett aus dem bürgergeldbezug rausfallen. Ist das richtig?

Ja, stimmt soweit.

(22-07-2026, 20:28)Ruffys schrieb: Währe es sinnvoll wenn das Jugendamt wieder raus ist noch bis 12 in Höhe UV zu zahlen und erst dann auf Leistungsfähig runter zu gehen?
Die KM wird nicht arbeiten und ich hab kein Interesse an einem Titel gegen mich.

Den Titel können die eh erzwingen, auch wenn du zahlst. Wie siehts denn mit Aufstocken aus bei dir? Das würde das Jugendamt befriedigen und dir mehr Geld bringen.
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