Hallo, ich hätte auch mal wieder eine Frage.
Also die letzten Jahre Unterhalt nach UVG gezahlt, 299 €, (schien mir am Konflikt ärmsten). Leistungsfähig grob die Hälfte davon. Berechnet vom Jobcenter
Es kam mal wieder eine vermögensauskunft vom JC, woraufhin lediglich genannt wurde dass Unterhalt in entsprechender Höhe gezahlt wird ohne einer konkreten Berechnung, trotz mehrfachen Verlangen danach.
Ich habe daraufhin Unterhalt in Höhe der Leistungsfähigkeit gezahlt. Das JC hatte die KM natürlich aufgefordert Unterhaltsvorschuss zu beantragen was diese auch tat.
Das Jugendamt fordert vermögensauskunft und Urkunde über den Unterhalt.
Fragen:
Die KM hat nur Leistungen beantragt, besteht hier schon eine Beistandschaft?
Muss der Fragebogen vom JA ausgefüllt werden oder kann er wie diese vom JC ignoriert werden?
Wenn ich von meiner Seite aus nachzahle und künftig wieder in Höhe des UV bezahlen währe das JA dann wieder raus und es würde wieder über das JC laufen, um einem Titel zu entgehen?
Vorschuss wird ja bis 18 Jahren gezahlt, ab 12 müsste die KM aber selbst 600 € Brutto verdienen oder das Kind durch Unterhaltsvorschuss komplett aus dem bürgergeldbezug rausfallen. Ist das richtig?
Währe es sinnvoll wenn das Jugendamt wieder raus ist noch bis 12 in Höhe UV zu zahlen und erst dann auf Leistungsfähig runter zu gehen?
Die KM wird nicht arbeiten und ich hab kein Interesse an einem Titel gegen mich.
Danke schon mal für eure zahlreichen Antworten.
Also die letzten Jahre Unterhalt nach UVG gezahlt, 299 €, (schien mir am Konflikt ärmsten). Leistungsfähig grob die Hälfte davon. Berechnet vom Jobcenter
Es kam mal wieder eine vermögensauskunft vom JC, woraufhin lediglich genannt wurde dass Unterhalt in entsprechender Höhe gezahlt wird ohne einer konkreten Berechnung, trotz mehrfachen Verlangen danach.
Ich habe daraufhin Unterhalt in Höhe der Leistungsfähigkeit gezahlt. Das JC hatte die KM natürlich aufgefordert Unterhaltsvorschuss zu beantragen was diese auch tat.
Das Jugendamt fordert vermögensauskunft und Urkunde über den Unterhalt.
Fragen:
Die KM hat nur Leistungen beantragt, besteht hier schon eine Beistandschaft?
Muss der Fragebogen vom JA ausgefüllt werden oder kann er wie diese vom JC ignoriert werden?
Wenn ich von meiner Seite aus nachzahle und künftig wieder in Höhe des UV bezahlen währe das JA dann wieder raus und es würde wieder über das JC laufen, um einem Titel zu entgehen?
Vorschuss wird ja bis 18 Jahren gezahlt, ab 12 müsste die KM aber selbst 600 € Brutto verdienen oder das Kind durch Unterhaltsvorschuss komplett aus dem bürgergeldbezug rausfallen. Ist das richtig?
Währe es sinnvoll wenn das Jugendamt wieder raus ist noch bis 12 in Höhe UV zu zahlen und erst dann auf Leistungsfähig runter zu gehen?
Die KM wird nicht arbeiten und ich hab kein Interesse an einem Titel gegen mich.
Danke schon mal für eure zahlreichen Antworten.

