14-07-2026, 17:13
(14-07-2026, 14:25)Blan schrieb: Wenn du allem zustimmst, Behandlung und Urlaub und ggf. Vollmacht für medizinische Sorge gibst, sollte eigentlich kein Regelungsbedarf bestehen und das Verfahren abgewiesen werden?Nunja, das ganze liegt schon bei Gericht und man muss aufpassen. Jetzt eine Vollmacht auszustellen, genauso wie einen Urlaub erlauben kann genausogut als Schuldeingeständnis wirken. Sowas jetzt auf jeden Fall mit dem Anwalt abstimmen.
Irgendwie ist das alles komisch. Die Tochter ist schon in Behandlung und verweigert eigenständig den Kontakt zu dir. Worin ist dann die Notwendigkeit begründet das Sorgerecht abzusprechen? Glaube kaum, dass das alles reichen wird die das Sorgerecht abzuerkennen. Spannend ist welche Beweise / Glaubhaftmachungen noch kommen.
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