14-07-2026, 14:25
Wenn du allem zustimmst, Behandlung und Urlaub und ggf. Vollmacht für medizinische Sorge gibst, sollte eigentlich kein Regelungsbedarf bestehen und das Verfahren abgewiesen werden?
Mitreden darfst du dann natürlich trotzdem nicht, aber du behältst das Sorgerecht und Vollmachten können widerrufen werden, sollte das einmal nötig sein.
Mitreden darfst du dann natürlich trotzdem nicht, aber du behältst das Sorgerecht und Vollmachten können widerrufen werden, sollte das einmal nötig sein.

