14-07-2026, 08:26
(13-07-2026, 20:11)pukik schrieb: Ich überlege jetzt was ich da zur Erwiderung schreibe, mein Ziel ist es ultimativ einfach nicht außen vor zu sein was die aktuelle Lage meiner Tochter angeht.
Es kann einfach nicht sein, dass jedes mal komplett gemauert wird wenn ich eingeweiht werden möchte, jedoch aber genau dieser fehlende Informationsfluss jetzt als Aufhänger für den Sorgerechtsstreit genommen wird
Du bist schon außen vor. Gegen dich spricht, dass du tatsächlich negative Kontrollrechte über deine Tochter ausüben willst, siehe der Urlaub.
Wenn die Urlaub machen will, dann sollen sie das einfach. Das kann als therapeutische Maßnahme sehr sinnvoll sein. Kannst du aber nicht wissen. Mit einer Ferndiagnose ohne dass du über den konkreten Fall Bescheid weißt schießt du dich vor Gericht selbst ins Aus.
Irgendwelche SocialMedia Bilder bewirken auch nur das Gegenteil von dem was du willst.
Also, wenn du das Sorgerecht allgemein oder teilweise behalten möchtest: Urlaub sofort genehmigen. Im Prozess brauchst du den Nachweis, dass du niemals medizinische Themen blockiert hast, und das es bisher auch zu keiner angeblichen Verzögerung durch dich gekommen ist. Du musst zeigen, dass du als besorgter Vater informiert sein willst, um ihr helfen zu können. Der Kontaktabbruch der Tochter ist eine Folge der psychischen Erkrankung, nicht dein Verschulden. Ich hoffe das glaubt man dir alles noch, nachdem du versucht hast den Urlaub zu verhindern.

