Vor 7 Stunden
Beantragt wird:
1. Der Antrag von (Exname) wird vollumfänglich abgewiesen.
2. Beantragt wird, der Antragstellerin (Exname) das Sorgerecht nach §1666 BGB zu entziehen und auf einen Rechtspfleger, hilfsweise dem Vater allein zu übertragen.
3. Die Antragstellerin (Exname) ist zu begutachten und in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen.
Begründung: Sowohl das Verhalten von (Exname) als auch der Antrag vom XX.XX.XXXX. liegen zwischen hochgradig lächerlich und paranoid. Nachdem sie gegen den Willen des Vaters unter Geiselnahme des Kindes (Kindname) 300km weggezogen ist, hat sie nachfolgend den entfernungsbedingt schwierigen Umgang bewusst sabotiert.
Nach dem Umzug schlossen sich weitere Umzüge an. Dem Kind wurde dadurch jede Chance auf Aufbau von Sozialkontakten zerschossen und ihr schulisches Vorankommen nachhaltig zerstört.
Die Mitwirkung des Vater wurde von Exname mit hassgetriebenen Wahn und maximaler Kontrollsucht unterbunden, das Kind entfremdet und ihr suggeriert, der von der Mutter abgetrennte und gar nicht anwesende Vater wäre ein Feind. Der Vater reagierte besonnnen, kontaktierte Dritte, Schulleitung, Psychologin, Jugendamt, um zu erfahren was mit der Tochter passiert und wie positiv gehandelt werden kann, ohne Konflikte oder den Wahn der Mutter anzuheizen.
Der Antrag von Exname ist Zeugnis ihrer eigenen Psychose: Beklagen eines Kontaktabbruchs, während sie gleichzeitig jeden Kontakt mit der selbstgebauten Guillotine abhackt. Die Isolierung mit zunehmender Psychiatrisierung der Tochter beweisen, dass Exname an Münchhausen-Syndrom leidet. Die Exname macht viele eigene Behauptung über das Kind, zu dessen alleiniger Gesundheitsbeurteilerin sie sich ernennt, Gutachten oder neutrale Stellungnahmen die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen gibt es nicht.
Frau XXX benötigt kein alleiniges Sorgerecht. Sie hat alle Entscheidungen sowieso allein erwzungen und damit dem Kind bereits schwersten lebenslangen Schaden zugefügt. In ihrem Wahn vermeint sie nun, ihr illegales und kindeswohlzerstörendes Verhalten mit einem Gerichtsantrag zu veredeln. Sie ist zu begutachten und ggf. stationär einzuweisen, und ihr ist das Sorgerecht zu entziehen.
Mach einfach Ärger. Vergiss nicht: Du hast sowieso schon restlos verloren. In dieser kaputten Situation bleibt dir nur eine Art Vermächtnis. Juristisch ist das eh nicht haltbar.
1. Der Antrag von (Exname) wird vollumfänglich abgewiesen.
2. Beantragt wird, der Antragstellerin (Exname) das Sorgerecht nach §1666 BGB zu entziehen und auf einen Rechtspfleger, hilfsweise dem Vater allein zu übertragen.
3. Die Antragstellerin (Exname) ist zu begutachten und in eine geschlossene Einrichtung einzuweisen.
Begründung: Sowohl das Verhalten von (Exname) als auch der Antrag vom XX.XX.XXXX. liegen zwischen hochgradig lächerlich und paranoid. Nachdem sie gegen den Willen des Vaters unter Geiselnahme des Kindes (Kindname) 300km weggezogen ist, hat sie nachfolgend den entfernungsbedingt schwierigen Umgang bewusst sabotiert.
Nach dem Umzug schlossen sich weitere Umzüge an. Dem Kind wurde dadurch jede Chance auf Aufbau von Sozialkontakten zerschossen und ihr schulisches Vorankommen nachhaltig zerstört.
Die Mitwirkung des Vater wurde von Exname mit hassgetriebenen Wahn und maximaler Kontrollsucht unterbunden, das Kind entfremdet und ihr suggeriert, der von der Mutter abgetrennte und gar nicht anwesende Vater wäre ein Feind. Der Vater reagierte besonnnen, kontaktierte Dritte, Schulleitung, Psychologin, Jugendamt, um zu erfahren was mit der Tochter passiert und wie positiv gehandelt werden kann, ohne Konflikte oder den Wahn der Mutter anzuheizen.
Der Antrag von Exname ist Zeugnis ihrer eigenen Psychose: Beklagen eines Kontaktabbruchs, während sie gleichzeitig jeden Kontakt mit der selbstgebauten Guillotine abhackt. Die Isolierung mit zunehmender Psychiatrisierung der Tochter beweisen, dass Exname an Münchhausen-Syndrom leidet. Die Exname macht viele eigene Behauptung über das Kind, zu dessen alleiniger Gesundheitsbeurteilerin sie sich ernennt, Gutachten oder neutrale Stellungnahmen die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen gibt es nicht.
Frau XXX benötigt kein alleiniges Sorgerecht. Sie hat alle Entscheidungen sowieso allein erwzungen und damit dem Kind bereits schwersten lebenslangen Schaden zugefügt. In ihrem Wahn vermeint sie nun, ihr illegales und kindeswohlzerstörendes Verhalten mit einem Gerichtsantrag zu veredeln. Sie ist zu begutachten und ggf. stationär einzuweisen, und ihr ist das Sorgerecht zu entziehen.
Mach einfach Ärger. Vergiss nicht: Du hast sowieso schon restlos verloren. In dieser kaputten Situation bleibt dir nur eine Art Vermächtnis. Juristisch ist das eh nicht haltbar.
