11-07-2026, 21:44
Unser Plan ist natürlich erstmal alles was notwendig ist einzureichen.
Da davon auszugehen ist das die Rechnung erstmal falsch ist, wird man dann erstmal etwas Schriftverkehr erzeugen.
Und zum Schluss würde ich dann sowas schreiben.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass meine Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat und derzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert.
Nach meiner Auffassung besteht unter den gegebenen Umständen keine Unterhaltspflicht meinerseits. Ein Freiwilliges Soziales Jahr stellt grundsätzlich keine allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung dar. Ich bitte Sie daher, den Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen und mir die rechtliche Grundlage mitzuteilen, sofern Sie zu einer abweichenden Einschätzung gelangen.
Sollte ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung sowie um die Übersendung der entsprechenden Nachweise.
Mit freundlichen Grüßen
Da davon auszugehen ist das die Rechnung erstmal falsch ist, wird man dann erstmal etwas Schriftverkehr erzeugen.
Und zum Schluss würde ich dann sowas schreiben.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass meine Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat und derzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert.
Nach meiner Auffassung besteht unter den gegebenen Umständen keine Unterhaltspflicht meinerseits. Ein Freiwilliges Soziales Jahr stellt grundsätzlich keine allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung dar. Ich bitte Sie daher, den Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen und mir die rechtliche Grundlage mitzuteilen, sofern Sie zu einer abweichenden Einschätzung gelangen.
Sollte ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung sowie um die Übersendung der entsprechenden Nachweise.
Mit freundlichen Grüßen

