10-07-2026, 21:36
(10-07-2026, 20:10)Nappo schrieb: Was er aber weiter versucht einzufordern ist der hälftige Betrag am Fahrzeugkauf (Vertrag läuft auf die Mutter und im Prinzip ist das für mich weder Mehr- noch Sonderbedarf)Wenn der Vertrag über die Mutter läuft hat er selber kein Auto gekauft. Pass auf, dass die nicht noch irgendeinen Darlehensvertrag zwischen Mutter und Kind aus dem Hut zaubern.
Irgendwie verfängt sicht das alles in Widersprüchen, aber darauf bitte die Gegenseite nicht hinweisen.
Lustig wäre es mit folgendem Gedankenexperiment in die Offensive zu gehen: Das Auto der Mutter ist eine Leistung zur Deckung des Unterhaltsbedarfs des Kindes und führt zur Senkung deines Zahlbetrags. In der Praxis bestimmt nicht durchsetzbar, aber die Vorstellung ist schön.

