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Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf
#5
Mal zur Veranschaulichung, wie Rechtsanwälte in ihren Schriftsätzen mit Vätern umgehen, die ihre Schriftsätze selbst anfertigen.

Vorab. Der Anwalt hat den Unterhalt für das erwachsene Kind richtig ausgerechnet und zwischen den Zeilen auch nicht mehr widersprochen, dass es sich um ein nicht privilegiertes Kind handelt (s. oben). Die Mutter liegt unterhalb des SB mit ca. 1450 € netto. Also nicht leistungsfähig.

Wir sind jetzt in Stufe 8 gelandet = 1006 € - 259 € KG = 747 €

Im ersten Schreiben bezog er sich auf die damalige Scheidungsfolgenvereinbarung unter Hinweis auf die Vollstreckbarkeit des Unterhalts, die sich daraus ergäbe. Es wurde dann darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung eine Befristung zum 18. Lj. hat.

Dann solch Gelaber: "Die Volljährigkeit steht der Vollstreckungsfähigkeit der notariellen Urkunde nicht entgegen. Festgehalten ist lediglich, dass die Kindesmutter bis zum Erreichen der Volljährigkeit ihrer Tochter dazu berechtigt ist, die Forderung im eigenen Namen einzutreiben.
Ihrer Tochter steht dieses Recht im eigenen Namen gDS. auch über ihre Volljährigkeit hinaus zu.
Der Einwand der Volljährigkeit gegen einen Unterhaltstitel - hier vorliegend ein notarieller Vertrag i.S. d. § 794 Absatz 1 Nr. 5 ZPO - ist unzulässig, siehe § 244 FamFG."

Witzig weiterhin:

Er wollte zuerst Mehrbedarf anmelden, in Form von 125 € Kraftstoffkosten. Das sollte die Hälfte der Kraftstoffkosten sein, die angeblich anfallen. Wir haben dann geschrieben, dass monatlich die Belege einzureichen seien. Nun schreibt er, dass zwar die Belege gesammelt würden, aber nun - wenn der Unterhalt gezahlt würde - man auf diesen Mehrbedarf verzichten würde. Sehr interessant... ,-)

Was er aber weiter versucht einzufordern - und da bezieht er sich nicht auf ein Urteil - ist der hälftige Betrag am Fahrzeugkauf (Vertrag läuft auf die Mutter und im Prinzip ist das für mich weder Mehr- noch Sonderbedarf).

Auskunft: Schreibt der Winkeladvokat (Gehaltsbescheinigungen liegen vor): Der Kindesmutter liegt keine Einkommenssteuererklärung vor, da sie nicht erklärungspflichtig ist und auch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Lach...
Schreibt dann aber: Er - der Vater - solle seine Einkommensteuererklärung nachreichen. (Auch er ist wg. Stkl. 1 prinzipiell ja nicht erklärungspflichtig)
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Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von Nappo - 14-06-2026, 22:48
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von p__ - 14-06-2026, 23:10
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von Nappo - 15-06-2026, 08:51
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von p__ - 15-06-2026, 09:00
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von Nappo - 10-07-2026, 20:10
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von Nintendo - 10-07-2026, 21:36
RE: Unterhalt ab 18 - Mehrbedarf - von p__ - 10-07-2026, 22:07

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