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Subjektiver Wohnwert
#8
(08-07-2026, 18:19)michael_fra schrieb: Warum muss er das? Wir können das ja auch auser-gerichtlich und außer-anwaltlich einigen, oder?

Scheidung = Anwaltspflicht. Du kannst den Streitwert verringern, wenn die liebe Ex gutwillig ist, ansonsten kannst du gar nichts und zahlst Anwaltskosten für die Scheidung.

Da man den Anwalt sowieso bezahlt, sollte man ihn auch fragen, um den Meinungskanon zu erweitern. Ich halte zwar nichts von Anwälten, aber Stellungsbedingt haben die den Vorteil, den Fall parallel vor sich liegen zu haben. Scheinbar einfache Fragestellung sind oft systemisch und abhängig von vielen anderen Faktoren. Im Forum beginnt dann ein mühsames Nachfragespiel und Antworten entpuppen sich als Murks, weil sie von ungesagten Voraussetzungen ausgingen. Deshalb beides, Anwalt und Forum.
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Subjektiver Wohnwert - von michael_fra - 05-07-2026, 09:01
RE: Subjektiver Wohnwert - von p__ - 05-07-2026, 11:23
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