09-07-2026, 12:41
Das JA ist schon geil.
Mail an JA:
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im Zusammenhang mit der Neuberechnung des Unterhalts für meine volljährige Tochter habe ich Ihre Aufforderung zur Vorlage meiner Einkommensunterlagen erhalten.
Da für die Berechnung des Volljährigenunterhalts die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich sind, möchte ich nachfragen, ob Sie die entsprechenden Einkommensunterlagen der Kindesmutter ebenfalls angefordert haben.
Für eine nachvollziehbare Prüfung der Unterhaltsberechnung benötige ich die unterhaltsrelevanten Einkommensdaten der Kindesmutter, damit ich meinen Haftungsanteil überprüfen kann.
Ich bitte daher um eine kurze Rückmeldung
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Antwort JA
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ja, die Kindesmutter wurde selbstverständlich mit identischem Auskunftsersuchen bereits am 08.06.2026 von uns angeschrieben. Sie hat Ihre Auskünfte bereits erteilt. Diese können wir auf Wunsch nach der durch uns erfolgten Unterhaltsberechnung gerne zur Verfügung stellen.
Zunächst ist allerdings Ihre Auskunftserteilung notwendig.
Mail an JA:
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im Zusammenhang mit der Neuberechnung des Unterhalts für meine volljährige Tochter habe ich Ihre Aufforderung zur Vorlage meiner Einkommensunterlagen erhalten.
Da für die Berechnung des Volljährigenunterhalts die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich sind, möchte ich nachfragen, ob Sie die entsprechenden Einkommensunterlagen der Kindesmutter ebenfalls angefordert haben.
Für eine nachvollziehbare Prüfung der Unterhaltsberechnung benötige ich die unterhaltsrelevanten Einkommensdaten der Kindesmutter, damit ich meinen Haftungsanteil überprüfen kann.
Ich bitte daher um eine kurze Rückmeldung
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Antwort JA
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ja, die Kindesmutter wurde selbstverständlich mit identischem Auskunftsersuchen bereits am 08.06.2026 von uns angeschrieben. Sie hat Ihre Auskünfte bereits erteilt. Diese können wir auf Wunsch nach der durch uns erfolgten Unterhaltsberechnung gerne zur Verfügung stellen.
Zunächst ist allerdings Ihre Auskunftserteilung notwendig.

