09-07-2026, 07:49
(08-07-2026, 18:30)michael_fra schrieb: Ist das tatsächlich so?
Frage die Richter... in Verfahren, in denen des Unterhalts wegen drum gestritten wird ob das nun ein Wechselmodell, fast ein Wechselmodell oder ein Residenzmodell ist, werden oft die Übernachtungen stark gewichtet. Auch deshalb, weil das leichter nachweisbar ist.
Erstmal gut, wenn es läuft. Schön, dass der neue Liebhaber nicht dort wohnt, denn dann hat die liebe Mutter einen Grund, den zu besuchen und somit auch einen Grund, nicht wie eine Glucke auf den Kindern zu sitzen, sondern das Wechselmodell einzuhalten. Da hat sie ihr eigenes Wechselmodell :-)
