(20-04-2026, 23:06)p__ schrieb: Bei mehreren Unterhaltsberechtigten, davon mehreren Minderjährigen, einer Mangelfallsituation, vielleicht Unterhaltsschulden gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse, vielleicht noch andere Schulden aus vorigen Verfahren, fünf laufenden Unterhaltsverfahren wird diese Optimierungsaufgabe ziemlich fordernd. Verfahrenskosten lassen sich nur vermeiden, indem der Antragsgegner seine Anträge zurückzieht oder gemäss der eigenen Anträge entschieden wird. Wer klagt eigentlich? Jugendamt oder Kinder, vertreten durch Ex? Auch ein volljähriges Kind mit eigenem Anwalt? Gibt es mehrere Kläger? Geht es ausschliesslich um laufenden Unterhalt? Was wird verlangt und mit welcher Begründung? Ist bereits bekannt, dass Geld gekommen ist?
Es klagt die Mutter für die minderjährigen Kinder. Ein mittlerweile volljähriges Kind hat eigene Anwältin beauftragt, die aber nach mehreren Fristverlängerungen die letzte hat verstreichen lassen, ohne den von ihr gewünschten Unterhalt zu beziffern oder Auskünfte der Mutter vorzuilegen.
Es geht mittlerweile "nur" noch um rückständigen Unterhalt, da ich Mindestunterhalt zahle. Bei der Volljährigen auch um laiufenden Unterhalt.
Verlangt wird rückständig Mindestunterhalt, was mir wegen notwendigem Selbstbehalt nicht möglich war......meine Meinung. Eine Entscheidung oder eine Verhandlung darüber hat nach drei Jahren noch nicht stattgefunden
(29-06-2026, 17:21)Alimen T schrieb: Wie war das Verfahren gewesen mit der Vermieterin aus dem Bekanntenkreis ?
Konnte da was positives für dich rausspringen ?
Es wurde darüber noch nicht verhandelt. Weiterhin fehlen jedwede Auskünfte der Mutter, die gerne Klagen einreicht und dann die Initiative versandet.

