08-07-2026, 18:19
Zitat:Was sagt dein Anwalt zu ihrer Forderung?
Naja, mein Anwalt sagt, dass sie auf keinen Fall die ortsübliche Miete / 2 im Trennungsjahr bekommt, sondern eben wenn überhaupt nur den subjektiven Wohnwert.
Zitat: Der muss dich sowieso vertreten.Warum muss er das? Wir können das ja auch auser-gerichtlich und außer-anwaltlich einigen, oder?
Zitat: Dann die Frage, ob der ausgezogene Ehegatte nach § 1361b BGB vom verbleibenden Ehegatten eine Vergütung für die alleinige Nutzung verlangen kann. Das ist eine eine Billigkeitsabwägung, also nicht berechenbar.
Es gibt doch für alles Regeln und Gesetze. Wie kann es sein, dass das nicht berechenbar ist? An Hand welcher Kriterien wird es denn sonst ausgemacht, ob ihr das jetzt zusteht oder nicht?
Zitat: genaue familienrechtliche Berechnung der Gesamtsituation mit den tatsächlichen Zahlen machen lassenUnd wo mach ich das? Auch beim Anwalt?

