07-07-2026, 14:29
Kind möchte nicht direkt kommunizieren. Ich habe auch keine Adresse.
Was soll man da machen? Muss man mit den JA kommunizieren?
Ich hatte dem Kind über das JA einen Brief zukommen lassen.
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Liebes Kind,
da du inzwischen volljährig geworden bist, möchte ich dich bitten, mir Auskunft über deine derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit diese für die Prüfung und Berechnung eines möglichen Unterhaltsanspruchs erforderlich sind.
Bitte teile mir insbesondere mit, ob du noch die Schule besuchst, eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst oder bereits eigenes Einkommen erzielst. Ich bitte dich, die entsprechenden Nachweise (z. B. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Einkommensnachweise) beizufügen.
Da für die Berechnung des Volljährigenunterhalts auch die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich sind, ist es außerdem erforderlich, dass die Einkommensunterlagen deiner Mutter offengelegt werden. Ich bitte dich daher, mir diese Auskünfte und Nachweise ebenfalls zur Verfügung zu stellen oder dafür Sorge zu tragen, dass sie mir zeitnah übermittelt werden.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt durchführen zu lassen. Auf diese Weise kann die Berechnung auf Grundlage aller relevanten Unterlagen transparent und objektiv erfolgen und Missverständnisse oder Unstimmigkeiten können vermieden werden. Des Weiteren entstehen dadurch keine weiteren Kosten.
Da du nun volljährig bist und sich die rechtliche Situation geändert hat, bitte ich dich außerdem, mir den bestehenden Unterhaltstitel herauszugeben, soweit dieser nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht oder durch eine neue Regelung ersetzt werden soll. So kann sichergestellt werden, dass künftig eine zutreffende und aktuelle Unterhaltsregelung zugrunde liegt.
Ich bitte dich, mir die vollständigen Informationen und Unterlagen bis zum 21.07.2026 zukommen zu lassen, damit die Unterhaltssituation ordnungsgemäß geprüft und gegebenenfalls neu berechnet werden kann.
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Gerne kannst Du mir die Unterlagen auch per Mail zusenden.
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Antwort Kind:
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Guten Tag Herr Arschloch,
ich bin am XX.XX.XXXX volljährig geworden. Ab diesem Zeitpunkt mache ich meinen Unterhaltsanspruch selbst geltend.
Da ich mich weiterhin in einer unterhaltsrechtlich relevanten Lebenssituation befinde, bitte ich Sie, den Unterhalt auch nach meiner Volljährigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen fortzusetzen.
Soweit zur Neuberechnung meines Unterhalts erforderlich, bitte ich Sie außerdem, mir Auskunft über Ihre aktuellen Einkommensverhältnisse zu erteilen und die hierfür notwendigen Einkommensnachweise (insbesondere die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sowie gegebenenfalls den letzten Einkommensteuerbescheid) zu übersenden.
Bitte senden Sie dazu die angeforderten Unterlagen an die Rechtsstelle des Fachbereiches Jugend und Familie bis zum 14.07.2026.
Ich habe meine Unterlagen bereits an die Rechtsstelle übersandt und sehe mich daher nicht verpflichtet, diese Ihnen noch persönlich zukommen zu lassen. Der Kontakt läuft weiterhin über das Jugendamt.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Was soll man da machen? Muss man mit den JA kommunizieren?
Ich hatte dem Kind über das JA einen Brief zukommen lassen.
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Liebes Kind,
da du inzwischen volljährig geworden bist, möchte ich dich bitten, mir Auskunft über deine derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit diese für die Prüfung und Berechnung eines möglichen Unterhaltsanspruchs erforderlich sind.
Bitte teile mir insbesondere mit, ob du noch die Schule besuchst, eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst oder bereits eigenes Einkommen erzielst. Ich bitte dich, die entsprechenden Nachweise (z. B. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Einkommensnachweise) beizufügen.
Da für die Berechnung des Volljährigenunterhalts auch die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich sind, ist es außerdem erforderlich, dass die Einkommensunterlagen deiner Mutter offengelegt werden. Ich bitte dich daher, mir diese Auskünfte und Nachweise ebenfalls zur Verfügung zu stellen oder dafür Sorge zu tragen, dass sie mir zeitnah übermittelt werden.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt durchführen zu lassen. Auf diese Weise kann die Berechnung auf Grundlage aller relevanten Unterlagen transparent und objektiv erfolgen und Missverständnisse oder Unstimmigkeiten können vermieden werden. Des Weiteren entstehen dadurch keine weiteren Kosten.
Da du nun volljährig bist und sich die rechtliche Situation geändert hat, bitte ich dich außerdem, mir den bestehenden Unterhaltstitel herauszugeben, soweit dieser nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht oder durch eine neue Regelung ersetzt werden soll. So kann sichergestellt werden, dass künftig eine zutreffende und aktuelle Unterhaltsregelung zugrunde liegt.
Ich bitte dich, mir die vollständigen Informationen und Unterlagen bis zum 21.07.2026 zukommen zu lassen, damit die Unterhaltssituation ordnungsgemäß geprüft und gegebenenfalls neu berechnet werden kann.
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Gerne kannst Du mir die Unterlagen auch per Mail zusenden.
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Antwort Kind:
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Guten Tag Herr Arschloch,
ich bin am XX.XX.XXXX volljährig geworden. Ab diesem Zeitpunkt mache ich meinen Unterhaltsanspruch selbst geltend.
Da ich mich weiterhin in einer unterhaltsrechtlich relevanten Lebenssituation befinde, bitte ich Sie, den Unterhalt auch nach meiner Volljährigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen fortzusetzen.
Soweit zur Neuberechnung meines Unterhalts erforderlich, bitte ich Sie außerdem, mir Auskunft über Ihre aktuellen Einkommensverhältnisse zu erteilen und die hierfür notwendigen Einkommensnachweise (insbesondere die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sowie gegebenenfalls den letzten Einkommensteuerbescheid) zu übersenden.
Bitte senden Sie dazu die angeforderten Unterlagen an die Rechtsstelle des Fachbereiches Jugend und Familie bis zum 14.07.2026.
Ich habe meine Unterlagen bereits an die Rechtsstelle übersandt und sehe mich daher nicht verpflichtet, diese Ihnen noch persönlich zukommen zu lassen. Der Kontakt läuft weiterhin über das Jugendamt.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

