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Subjektiver Wohnwert
#4
Sind Kinder im Spiel?

Wie schon erwähnt läuft es im Trennungsjahr anders als danach. Im ersten Jahr wird als Wohnwert das angenommen, was du als alleinstehende Person mieten würdest, also die billigste Wohnung, sowas wie 500€ Kaltmiete für 2-Zimmer im Vorort.

Diese Kaltmiete würde ich ins Verhältnis zu den Zinszahlungen setzten. Also der Tilgungsanteil bleibt außen vor, weil das Vermögensaufbau für euch beide ist, aber wenn du schon 500€ Zinsanteil in deiner 50% Rate hast, dann würde ich argumentieren, dass es schon abgegolten ist. Sollte der Zinsanteil viel niedriger sein, würde ich anbieten einen Teil bis alle ihrer Zinsen zu übernehmen. Auf keinen Fall würde ich ihr mehr auszahlen, als sie Zinsanteil zahlt. Zumindest im Trennungsjahr. Danach wirst du mehr zahlen müssen.

Wie erwähnt bitte auch alle diese Ausgleichszahlungen beim Unterhalt berücksichtigen.

Richtig kompliziert wird es, wenn du mit Kindern dort wohnen bleiben willst.

Sind die Grundsteuern relevant von der Höhe her? Kann man als Betriebskosten wie Heizung sehen, die du alleine zahlst ab jetzt, oder aber sie zahlt die Steuer weiter zu Hälfte, weil sie Eigentum hat. Im Zweifel würde ich aber den Ball flach halten, bis die nächste Rechnung kommt.
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Subjektiver Wohnwert - von michael_fra - 05-07-2026, 09:01
RE: Subjektiver Wohnwert - von p__ - 05-07-2026, 11:23
RE: Subjektiver Wohnwert - von attestant - 05-07-2026, 11:31
RE: Subjektiver Wohnwert - von Nintendo - 06-07-2026, 17:24
RE: Subjektiver Wohnwert - von michael_fra - 06-07-2026, 17:46
RE: Subjektiver Wohnwert - von p__ - 06-07-2026, 18:00
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RE: Subjektiver Wohnwert - von p__ - 10-07-2026, 15:40
RE: Subjektiver Wohnwert - von Nintendo - 10-07-2026, 21:51

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