05-07-2026, 09:01
Hallo,
meine Frau will sich scheiden lassen und hat bereits seit 01.07. eine neue Wohnung - im gleichen Haus. Sie wird also spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsam finanzierten Familienwohnung ausziehen.
Jetzt sagt sie, ab 01.08. hätte sie gerne die Hälfte der ortsüblichen Miete unserer Wohnung, was so etwa 1600 EUR kalt wären.
Bezüglich dessen wurde ich aber von jemanden darauf hingewiesen, dass sie im Trennungsjahr nicht einfach die Hälfte der ortsüblichen Miete von mir verlangen kann. Das Stichwort ist hier "subjektiver Wohnwert".
Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären
1) was es genau damit auf sich hat?
2) was ich ihr sagen kann, wieviel sie wahrscheinlich von mir verlangen kann?
Sie rechnet natürlich mit vollen 800 EUR, da sie ja jetzt die neue Miete selber tragen muss und auch noch unsere Kreditrate zur Hälfte abbezahlen muss.
meine Frau will sich scheiden lassen und hat bereits seit 01.07. eine neue Wohnung - im gleichen Haus. Sie wird also spätestens zum 01.08. aus unserer gemeinsam finanzierten Familienwohnung ausziehen.
Jetzt sagt sie, ab 01.08. hätte sie gerne die Hälfte der ortsüblichen Miete unserer Wohnung, was so etwa 1600 EUR kalt wären.
Bezüglich dessen wurde ich aber von jemanden darauf hingewiesen, dass sie im Trennungsjahr nicht einfach die Hälfte der ortsüblichen Miete von mir verlangen kann. Das Stichwort ist hier "subjektiver Wohnwert".
Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären
1) was es genau damit auf sich hat?
2) was ich ihr sagen kann, wieviel sie wahrscheinlich von mir verlangen kann?
Sie rechnet natürlich mit vollen 800 EUR, da sie ja jetzt die neue Miete selber tragen muss und auch noch unsere Kreditrate zur Hälfte abbezahlen muss.

