02-07-2026, 16:19
Auch da bröckelt es. Früher kein Unterhalt, ein freiwilliges soziales Jahr ist keine Ausbildung und für diese Zeit besteht daher auch kein Unterhaltsanspruch. Dann hiess es, Unterhalt wenn das FSJ eine zwingend notwendige Voraussetzung für die beabsichtigte Ausbildung des Kindes sei. Dann haben die Robenständer des OLG FFM herbeigelogenes Geschwallere erfunden, das ganz klar §1610 Abs. 1 BGB widerspricht, damit doch Unterhalt gezahlt werden muss. Das FSJ würde "wichtige soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln, die als Schlüsselkompetenzen auch die Arbeitsmarktchancen verbessern."
Da es aber volljährig ist, ist die Schwelle höher, ausserdem stellt sich nach wie vor die Frage, was das FSJ für die Ausbildung danach nutzt oder ob darin vielleicht sogar Voraussetzungen erfüllt werden für die weitere Ausbildung.
Eine Aufwandsentschädigung wird natürlich abgezogen und die Mutter wäre ebenfalls unterhaltspflichtig.
Da es aber volljährig ist, ist die Schwelle höher, ausserdem stellt sich nach wie vor die Frage, was das FSJ für die Ausbildung danach nutzt oder ob darin vielleicht sogar Voraussetzungen erfüllt werden für die weitere Ausbildung.
Eine Aufwandsentschädigung wird natürlich abgezogen und die Mutter wäre ebenfalls unterhaltspflichtig.
