Vor 6 Stunden
(Gestern, 14:56)datrainer schrieb: aber ich möchte der alten natürlich auch nicht ein cent zuviel geben oder zuviel Auskunft geben, da sie selber über genüg mittel verfügt.
Genügend Mittel haben einige. Trotzdem müssen diese betreuenden Elternteile keine Auskunft erteilen.
Haben sie aber mehr als "genügend Mittel", so dass ein wirtschaftliches Ungleichgewicht entsteht, könnte es zu einer Mithaftung kommen. Und in solchen Fällen besteht für beide ein Auskunftsrecht!

